Vereinszweck
Satzung
§ 2
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Der
Verein „Der halbe Stern“ dient den Personen, die
- obgleich dem Judentum mehrheitlich fernstehend,
christlich oder religionslos - das NS-System als
„Volljuden“, „jüdische Mischlinge“ und deren
nichtjüdische Ehepartnerinnen und Ehepartner als
„jüdisch versippt“ stigmatisierte.
Deshalb
setzt sich der Verein "der halbe Stern" das Ziel,
- an die Verfolgten jüdischer
Herkunft, die aufgrund des antisemitischen Rassewahns
entrechtet, bedroht, verfolgt, ermordet wurden, zu
erinnern.
- dafür Sorge zu tragen, dass diese Erinnerungen wach
gehalten und überliefert werden.
- den Überlebenden, ihren Familien, den jüdischen Vorfahren
und Nachkommen gerecht zu werden.
- politisch wach allen Tendenzen und Bestrebungen des
Antisemitismus und Rassismus aktiv entgegenzutreten.
- theologisch
begründet jedweder Judenmission entgegenzuwirken.
Der Satzungszweck wird verwirklicht
u.a. durch
- die Initiierung und Durchführung von Erinnerungs- und
Gedenkprojekten auf lokaler und regionaler Ebene in Zusammenarbeit mit Kirchengemeinden
der christlichen Konfessionen und mit Städten und Kommunen
- die Initiierung und Durchführung von Projekten der
Altenhilfe für Betroffene der benannten Verfolgtengruppe
- Förderung des Dialogs mit den jüdischen Gemeinden, christlichen Kirchen
und den Gesellschaften für christlich-jüdische Zusammenarbeit
- Gewinnung, Qualifizierung und Begleitung von ehrenamtlichem/bürgerschaftlichem
Engagement, das die Vereinszwecke unterstützt und fördert
- Beratung in Entschädigungsfragen und in Fragen der
Recherche der familialen Herkunft
- Arbeit mit Zeitzeuginnen und Zeitzeugen
- Vorträge, Seminare, workshops
- Initiierung und Durchführung von Projekten der
Thematik „Zweite Generation“ und des „transgenerationellen Arbeitens“
"Der
halbe Stern" e.V. wurde am 22.03.2007 in das Vereinsregister Nordrhein-Westfalen
Köln [ VR 15333 ] eingetragen.
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